DIE NACHSUCHE – DAS OBERSTE GEBOT DER WAIDGERECHTIGKEIT

Die Nachsuche von angeschossenem, auf der Straße angefahrenem oder „verloren gegangenem“ Wild mit brauchbaren Hunden und das zur Strecke bringen von verletztem Wild ist ein grundlegender Bestandteil unserer Jagdkultur, der Waidgerechtigkeit, des Anstands und des Tierschutzes. 

 

Jeder Jungjäger lernt oder sollte lernen, gewissenhaft zu schießen. Im Zweifels-

fall bleibt der Finger gerade. 

 

Ob für eine geflügelte Ente oder ein laufkrankes Stück Rotwild – die Nachsuche gilt als oberstes Gebot der Waidgerechtigkeit. Die Nachsuchenarbeit ist daher auch nur mit geeigneten Jagdhunden waidgerecht und tierschutzkonform.

 

Tatsächlich braucht man „gute Jagdhunde“, um die Jagd waid- und tierschutzgerecht auszuüben. Junge Jagdhunde müssen eine umfängliche Ausbildung absolvieren, an deren Ende sie geprüft werden. Nur geprüfte Hunde dürfen im Jagdgebrauch eingesetzt werden.